Während Eltern oft viel Zeit damit verbringen, ihr Zuhause kindersicher zu gestalten, sollte auch das Bewusstsein gestärkt werden, die gleiche Energie für ein alterssicheres und behindertengerechtes Zuhause aufzuwenden.
Gerade bei einem Neubau sind noch alle Möglichkeiten offen und eine barrierefreie Wohnraumanpassung kann unkompliziert und – im Vergleich zu einer späteren Umrüstung – kostengünstig realisiert werden.
Auch bei jüngeren Bauherren gilt:
Je früher bauliche Anpassungen an körperliche Einschränkungen mit einbezogen werden, desto leichter wird das Leben in den eigenen vier Wänden bis ins hohe Alter hinein.
Unsere Architekten nehmen sich gerne Zeit, um Sie umfangreich zu dem Thema altengerechtes oder barrierefreies Bauen zu informieren.
Die Richtlinien der DIN 18040-2 werden u.a. bei der Planung berücksichtigt:
Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).
§ 4 BGG: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreies Bauen finden Sie auf der Internetseite www.nullbarriere.de/din18040-2.htm